Hinweisgebersystem

Bei uns können Sie auf mögliche Missstände hinweisen:
Unser Whistleblowing System.

Der QUARTERBACK Konzern setzt sich permanent und mit Nachdruck dafür ein, potentiellen Risiken frühzeitig entgegenzuwirken und so Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abzuwenden.

Die Vorgesetzten und der Bereich Personal stehen hier als vorrangige Melde- und Kontaktwege gerne zur Verfügung.

Als zusätzliche Möglichkeit steht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „Personio“ als Hinweisgebersystem zur Verfügung. Es kann online rund um die Uhr und telefonisch und auch anonym für einen Hinweis genutzt werden, um z.B. auf betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen aufmerksam zu machen.

Auch Hinweise von Geschäftspartnern und anderen externen Dritten nehmen wir sehr ernst. Die QUARTERBACK hat entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen ein Hinweisgebersystem zur Verarbeitung von Hinweisen über Regelverstöße, Missstände, Betrugsfälle, wirtschaftskriminelle Handlungen u.ä. eingerichtet. Die Hinweise können auch personenbezogene Daten – insbesondere im Falle einer nicht-anonymen Meldung – enthalten.

Folgende Meldekanäle stehen Geschäftspartnern und externen Dritten zur Verfügung:

Per Post an:
Persönlich/Vertraulich
Herrn Wolfram Wagner
QUARTERBACK München GmbH
Brienner Str. 53 a
80333 München

Über diese Adresse können Sie auch um ein physisches Treffen bitten.

Zudem steht Ihnen das Hinweisgebersystem Personio zur Verfügung, über welches Sie Ihre Meldung – auch anonym – abgeben können und das eine anonyme Kommunikation mit Ihnen ermöglicht.
Die Zugangsdaten zum Hinweisgebersystem der QUARTERBACK finden Sie hier: https://quarterback.personiowhistleblowing.com

Hinweis: Bei Verwendung der Links sowie Telefonnummern zu Personio werden Sie auf die Internetseite des externen Betreibers des Hinweisgebersystems, der Firma Personio, weitergeleitet.

Hinweisgebende Personen haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Wahl, ob sie sich an eine „interne Meldestelle“ des Unternehmens oder eine „externe Meldestelle“ der Behörden wenden. Die hinweisgebenden Personen sollen jedoch in denjenigen Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Bitte beachten Sie jedoch bei einer Meldung an eine externe Meldestelle den gegenüber internen Meldungen eingeschränkten Anwendungsbereich gemäß § 2 HinSchG. Den Link zur Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie hier: https://www.bafin.de/­DE/­DieBaFin/­Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

Die QUARTERBACK gewährleistet, dass die Meldungen sorgfältig geprüft und absolut vertraulich behandelt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem kein Eingangskanal für Beschwerden hinsichtlich Dienstleistungen darstellt.

Zudem weisen wir darauf hin, dass Meldungen nicht missbräuchlich, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch erfolgen dürfen. In solchen Fällen ist es möglich, gegen die meldende Person vorzugehen und z.B. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.